AGBs 

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Ralf Hagen Official Inhaber Ralf Hagen

Präambel

Beratung ist eine Dienstleistung im psychologischen Bereich. Sie umfasst Strategien des Selbstmanagements, der Gestaltung von Beziehungen zu anderen Menschen und zur Optimierung von Leistungen. Beratung wendet sich an Gesunde und wird von ihnen selber finanziert. Beratungs-Prozesse sind Lernprozesse, basieren auf Vertrauen und brauchen ihre Zeit. Zu den immanenten Bestandteilen einer Beratung gehört die Bereitschaft, sich selber in Frage zu stellen, die Verantwortung für selbstverschuldete Probleme und deren Folgen zu übernehmen, neue Sichtweisen und Verhaltensmöglichkeiten auszuprobieren, sich führen zu lassen, objektive und subjektive Grenzen zu akzeptieren sowie der Wille sein Beratungs-Ziel aktiv und konsequent zu erreichen.

1. Der Beratungs-Vertrag

Der Beratungs-Vertrag entsteht auf Initiative des Klienten. Er kommt nach einer Analyse der Ist-Situation und des gewünschten Sollzustandes des Klienten, der Vorlage eines Beratungs-Angebotes und dem Abschluss eines schriftlichen Beratungs-Vertrages zustande. Zum Beratungs-Vertrag werden ethische Regeln im Umgang miteinander im Vorfeld besprochen, diese Ethik wird ausgedruckt ausgehändigt, bzw. übermittelt und wird beiderseits respektiert.

2. Offenbarungspflicht

Um optimale Bedingungen für die Verhaltens- und Einstellungsänderungen, sowie alle notwendigen Lernprozesse zu ermöglichen ist es notwendig dass sich der Klient seinem Berater angemessen und vollständig offenbart, sowie alle Fragen nach bestem Wissen und Gewissen beantwortet. Dies kann auch in schriftlicher Form und nach Vorgaben erfolgen. Für Folgen die daraus entstehen, dass der Kunde unvollständige oder unwahre Angaben macht, trägt er selbst die Verantwortung.

3. Der Beratungs-Plan

Er wird dem Klienten nach der Analyse der Ist-Situation, des gewünschten Sollzustandes und seiner vorhandenen, bisher nicht genutzten bzw. blockierten Potentiale schriftlich übergeben und mit ihm gemeinsam besprochen. Der Berater berät den Klienten in allen Punkten, die in diesem Beratungs-Plan erfasst sind. Der Klient wählt aus, was er davon umsetzen will und schließt den Beratungs-Vertrag ab.

4. Leistungserbringung und Leistungsort

Die Beratung findet nach Wahl des Klienten online via Skype oder Zoom nach vorheriger Terminabsprache statt. Eine telefonische Beratung ist gleichfalls möglich, sollte es nicht anders möglich sein. Die Leistungen werden gemäß der Leistungsbeschreibung des Angebots und den Vereinbarungen im Beratungs-Vertrag erbracht.

5. Mitwirkungspflicht

Der Klient ist für die Erfüllung und Umsetzung der erarbeiteten, vereinbarten und zum Teil auch verordneten Aufgaben und Lösungen selbst verantwortlich. Für alle Erfolge, Unterlassungen und „Nebenwirkungen“ während des Beratungs-Prozesses gilt ebenfalls die vollständige Offenbarungspflicht.

6. Geheimhaltung

Die Vertragspartner werden alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten Kenntnisse von Geschäftsgeheimnissen oder von als vertraulich bezeichneten Informationen zeitlich unbeschränkt vertraulich behandeln. Schriftliche Aufzeichnungen des Beraters dienen seiner gewissenhaften Arbeit und sind unabdingbar. Der Berater sichert zu, auch diese Unterlagen vertraulich zu behandeln. Ton- und Bildaufzeichnungen dürfen nur nach gegenseitiger Absprache zu Beratungs- Zwecken angefertigt werden.

7. Vergütung

Der Berater erhält für die Beratung das vereinbarte Stundenhonorar zzgl. der jeweils gesetzlich gültigen MwSt.. Die Abrechnung erfolgt je Einheit. Es sind Vorauszahlungen, monatliche Abrechnung und Pauschalbeträge möglich, die jeweils individuell vereinbart werden. Nebenkosten, wie Telefongebühren, Reisekosten usw. trägt der Auftraggeber. Näheres hierzu wird im Beratungs-Vertrag geregelt. Hier können im Einzelfall auch Sondervereinbarungen getroffen werden. Aus dem Beratungs-Vertrag kann von dem Klienten kein Recht abgeleitet werden gezahlte Honorare zurückzufordern. Vom Klienten unentschuldigt nicht wahrgenommene Beratungs-Sitzungen, sowie Absagen innerhalb von 3 Tagen vor dem vereinbarten Termin (telefonische Terminvereinbarungen sollten bis zu 1 Tag zuvor vom Klienten spätestens abgesagt werden) bleiben Gegenstand der Honorarrechnung-

8. Haftung

Der Berater steht dafür ein, dass er seine Beratung nach bestem Wissen erbringt. Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche des Klienten werden ausgeschlossen. Folgen, die daraus entstehen, dass der Klient unvollständige oder unwahre Angaben macht, hat er selbst zu tragen. Ebenso hat der Klient die Folgen zu tragen, die aus der Nichterfüllung vereinbarter „Berater-Hausaufgaben“ sowie der fehlenden Umsetzung der erarbeiteten Lösungen entstehen.

9. Höhere Gewalt und sonstige Leistungshindernisse

Der Berater ist berechtigt, bei höherer Gewalt die vereinbarten Berater-Termine innerhalb angemessener Zeit zu verschieben. Hierunter fallen auch Leistungshindernisse des Beraters, die aufgrund Krankheit, Unfall oder ähnlichem entstanden sind. Der Berater wird in diesem Fall einen schnellstmöglichen Ersatztermin vorschlagen.

10. Aufrechnung und Leistungsverweigerung

Ein etwaiges Recht des Klienten zur Aufrechnung wird ausgeschlossen, es sei denn die Forderung des Klienten ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

11. Nutzungsrechte

Berater-Konzeptionen und -Unterlagen sind nach dem Urheberrecht geschützt. Die Nutzungsrechte liegen bei dem Berater. Eine Vervielfältigung ist ausgeschlossen. Die Unterlagen sind nur zum persönlichen Gebrauch der Klienten bestimmt. Jede weitere Verwendung bedarf der Genehmigung durch den Berater. Eine Veröffentlichung – auch auszugsweise – ist untersagt und kann strafrechtlich verfolgt werden.

12. Sonstiges

Änderungen und Ergänzungen der Berater-Verträge bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für Vereinbarungen, durch die das Schriftformerfordernis aufgehoben wird. Sollten einzelne Bestimmungen des Berater-Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Die Parteien verpflichten sich wechselseitig, eine der unwirksamen Regelung möglichst nahe kommender Vereinbarung in Schriftform zu treffen. Dies gilt ergänzend für Vertragslücken. Auf die Vereinbarungen zwischen den Parteien ist deutsches Recht anzuwenden. Als Erfüllungsort und Gerichtsstand vereinbaren die Parteien Aschaffenburg.

13. Besonderheiten, entstehend durch andere geschäftliche Interessen des Coaches (Interessenkonflikte)

Der Berater behält sich das Recht vor, Klienten abzulehnen, die auf Grund anderer geschäftlicher Verpflichtungen des Beraters nicht möglich sind (Überschneidung von Interessen in bestimmten Wirkungsregionen oder ähnliche Gründe). Es besteht seitens des Beraters keine Bereitschaft zur Diskussion zu Themenbereichen (auch politischen und rechtlichen Ursprungs), die durch andere Tätigkeitsbereiche des Coaches entstehen könnten. Eine Beratung zu Themen, die diese Wirkungskreise betreffen bzw. Weiterempfehlungen bestimmter Adressen (z.B. aus dem pflegerischen Bereich) findet im Zusammenhang mit der Beratung zu keiner Zeit statt.